Stärkung statt Schwächung

Gegen eine Gesetzesänderung des Bauhandwerkerpfandrechts zulasten der Subunternehmer
Am 26. November 2009 berät der Nationalrat über eine Gesetzesänderung des Bauhandwerkerpfandrechts. Die zur Diskussion stehende «Lex Jenny» käme nach Ansicht des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) einer gefährlichen Aushöhlung des Rechtsschutzes der Subunternehmer gleich und würde auch nicht das Doppelzahlungsrisiko der Bauherrschaft bei Insolvenz des Hauptunternehmers mindern. Der SIA schliesst sich daher der Position von bauenschweiz an und empfiehlt den Antrag abzulehnen.
Sinn und Effektivität des seit vielen Jahren bewährten Bauhandwerkerpfandrechts waren bisher in den Eidgenössischen Räten unbestritten. Streitig ist lediglich noch die gesetzliche Ordnung des Grundpfands von Subunternehmern. Am 22. September hat die Rechtskommission des Nationalrats dazu einen Antrag eingereicht, der in eine ähnliche Richtung abzielt wie die bereits abgelehnte «Lex Müller». In der nun zur Diskussion stehenden Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts, im Folgenden «Lex Jenny» genannt, sollen Subunternehmer bis auf weiteres nur noch dann Anspruch auf die Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes haben, wenn die Bauherrschaft dem Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Subunternehmer schriftlich zugestimmt hat. Gerade in der Schweiz, wo allein im Baugewerbe 80% der Betriebe weniger als 10 Mitarbeiter haben, ist der Rechtsschutz von Subunternehmern jedoch von grosser Bedeutung. Abgesehen davon, dass eine solche Änderung des Gesetzes faktisch einer Aushöhlung des Pfandrechts der Subunternehmer gleichkäme und enorme administrative Umtriebe und Auslegungsstreitigkeiten zur Folge hätte, trägt sie auch in keiner Weise zur beabsichtigten Verminderung des 25. November 2009 medien information Doppelzahlungsrisikos seitens der Bauherrschaft bei. Geschützt wären mit der «Lex Jenny» einzig noch die Haupt- bzw. Generalunternehmer. Als massgeblicher Verband der Planer der schweizerischen Bauwirtschaft schliesst sich der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) daher der am 10. November kommunizierten Position von bauenschweiz an und lehnt den Antrag der Rechtskommission des Nationalrats ab. In einem Brief bittet der SIA die Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Nationalrats dem Ständerat zu folgen und auf die Änderung des bewährten Gesetzestextes zu verzichten. Statt einer Schwächung des Instruments wäre nach Ansicht des SIA im Gegenteil eine Stärkung notwendig: Auch den Planern, die einen grossen Anteil an der Verwirklichung von Bauprojekten tragen und sachenrechtlich vollkommen ungeschützt sind, sollte ein Anrecht auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zustehen.
